Zu Content springen
Deutsch – Österreich
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Statistische Zuordnung von Verfahren

Die statistische Zuordnung eines Verfahrens richtet sich nach dem maßgeblichen Zeitpunkt: Bei Nutzung der Zuschlagsfunktion zählt das Datum der Versendung. Beim Bekanntgabeformular zählt das angegebene Zuschlagsdatum.

1. Zuschlagsfunktion

Wird die Zuschlagsfunktion verwendet, ist der Zeitpunkt der Versendung ausschlaggebend für die statistische Erfassung.

Das Verfahren wird jenem Kalenderjahr zugeordnet, in dem die Versendung erfolgt.

Beispiel:
Erfolgt die Versendung im Jahr 2026, scheint das Verfahren in der Statistik 2026 auf.

2. Bekanntgabeformular

Wird das Bekanntgabeformular verwendet, ist das im Formular angegebene Zuschlagsdatum maßgeblich.

Dadurch kann ein Verfahren noch der Statistik des Vorjahres zugeordnet werden, sofern dort angegeben wird, dass der Zuschlag in diesem Jahr erteilt wurde.

Beispiel:
Wird im Formular angegeben, dass der Zuschlag im Jahr 2025 vergeben wurde, scheint das Verfahren in der Statistik 2025 auf - auch wenn die Übermittlung erst 2026 erfolgt.