Checkliste für Unternehmen mit Hauptsitz in den Niederlanden
Checkliste für Unternehmen mit Hauptsitz in den Niederlanden
Bitte laden Sie alle Eignungsnachweise direkt in Ihrem Unternehmensprofil hoch. Login unter https://lgu.ankoe.at
Bereich Befugnis
◼ Handelsregisterauszug: Uittreksel Handelsregister Kamer van Koophandel
Zum Nachweis der Eintragung des Unternehmens, der Rechtsform, des Unternehmenssitzes sowie der vertretungsberechtigten Personen. Der Auszug wird von der Kamer van Koophandel (KvK) ausgestellt: KVK Business Register Extract | KVK
◼ Gewerbe Bekanntgabe der ausgeübten Gewerbe (kein offizieller Nachweis nötig, da im
Gegensatz zu Österreich Gewerbefreiheit herrscht). Werden Tätigkeiten in Österreich ausgeübt und handelt es sich um ein reglementiertes Gewerbe, ist eine Dienstleistungsanzeige bzw. ein Anerkennungsbescheid nach den österreichischen gewerberechtlichen Vorschriften erforderlich. https://www.usp.gv.at/gruendung/EAP/dienstleistungsanzeige.html
Bereich Technische Leistungsfähigkeit
◼ Aktuelle Arbeitskräfte
Bitte laden Sie folgende Angaben hoch:
◼ Dokumente zur technischen Leistungsfähigkeit
letztgültiges Anlagenverzeichnis oder Geräte und Maschinenausstattung, Fuhrpark oder Unternehmensprofil, Fachbereiche, Leistungsangebot oder Lebensläufe bzw. Qualifikationen
◼ Referenzen – sofern vorhanden
Aktuelle Referenzaufträge – gerne können Sie dieses Formular verwenden
◼ Zertifikate – sofern vorhanden
Unternehmenszertifikate (z.B. nach ISO 9001)
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Bereich Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
◼ Betriebswirtschaftliche Angaben
Bitte laden Sie folgende Angaben hoch:
◼ Versicherung – sofern vorhanden
Bestätigung über eine aufrechte Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung Mindestangaben: Versicherungsinstitut, Versicherungsnehmer, Art der Versicherung, Laufzeit und Deckungssumme(n)
◼ Dokumente zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
letzter Jahresabschluss (Bilanzauszug, Einnahmen- Ausgaben-Rechnung, Gewinn- und Verlustrechnung) nach Fertigstellung oder Bankerklärung über die allgemeine Bonität, bestätigte Erklärung über den Gesamtumsatz
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Bereich Zuverlässigkeit
◼ Steuernachweis/Erklärung zum Zahlungsverhalten
Verklaring betalingsgedrag nakoming fiscale verplichtingen: Nachweis der ordnungsgemäßen Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen, ausgestellt von der Belastingdienst (niederländische Steuerverwaltung). Betrifft auch die Sozialversicherungsbeiträge. Ein gesonderter Sozialversicherungsnachweis wird in den Niederlanden grundsätzlich nicht ausgestellt, da die Sozialversicherungsbeiträge über die Lohnabgaben erhoben werden. https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/themaoverstijgend/program mas_en_formulieren/aanvraag-verklaring-betalingsgedrag-nakoming-fiscale-verplichtingen
◼ Strafregisterauszug der Geschäftsführung und des Vorstandes
Verklaring Omtrent het Gedrag (VOG): Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, ausgestellt durch die niederländische Justizbehörde Justis: https://www.justis.nl/producten/verklaring-omtrent-het-gedrag
◼ Bestätigung kein Insolvenzverfahren
In den Niederlanden gibt keine amtliche "Nicht-Insolvenzbescheinigung". Die Prüfung erfolgt in der Praxis über das Handelsregister der KvK.
Die Nachweise müssen dem ANKÖ in deutscher Übersetzung übermittelt werden. Ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Diese Checkliste gilt nur als Hinweis und unverbindliche Information seitens des Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ). Sämtliche Nachweise und Links entsprechen dem letzten Stand unserer sorgfältigen Recherche. Für die Richtigkeit oder Aktualität der folgenden Informationen wird keine Haftung übernommen.
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