VOLLMACHT
VOLLMACHT
Der öffentliche Auftraggeber als Vollmachtgeber
erteilt Herrn/Frau/Firma als sodann Bevollmächtigte/r
eine Spezialvollmacht zur Abwicklung des(r) nachstehenden Vergabeverfahren(s) nach den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und ermächtigt ihn überdies ihn in allen Angelegenheiten betreffend das Vergabeverfahren
die Dienstleistungen des Auftragnehmerkataster Österreich in Anspruch zu nehmen, insbesondere auch Einsicht in die Liste geeigneter Unternehmen® (LgU) zu nehmen. Der Bevollmächtigte wird alle Verschwiegenheitspflichten, insbesondere nach vergaberechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen und dem Bundesvergabegesetz 2018 idgF sowie alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch nach Beendigung der Vollmacht genauest einhalten. Abfragen in der LgU sind nur im Rahmen des angeführten Projekts zulässig.
Die Spezialvollmacht gilt ab Unterzeichnung durch den Vollmachtgeber und Gegenzeichnung durch den Bevollmächtigten für den nachstehenden Zeitraum: