Checkliste für Unternehmen mit Hauptsitz in Polen
Checkliste für Unternehmen mit Hauptsitz in Polen
Bitte laden Sie alle Eignungsnachweise direkt in Ihrem Unternehmensprofil hoch. Login unter https://lgu.ankoe.at
Bereich Befugnis
◼ Handelsregisterauszug - Nationales Gerichtsregister
Aktueller Auszug aus dem Nationalen Gerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy – KRS) zum Nachweis der Eintragung des Unternehmens, der Rechtsform, des Unternehmenssitzes sowie der vertretungsbefugten Personen. Der Auszug kann elektronisch über das Justizportal des polnischen Justizministeriums bezogen werden: https://wyszukiwarka-krs.ms.gov.pl/
◼ Befugnisse - Gewerbeberechtigung
Einzelunternehmer weisen ihre Gewerbeberechtigung durch einen Eintrag in der Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej (CEIDG) nach: https://aplikacja.ceidg.gov.pl/ceidg/ceidg.public.ui/search.aspx Juristische Personen weisen ihre Berechtigung grundsätzlich durch den Eintrag im KRS nach. Werden Tätigkeiten in Österreich ausgeübt und handelt es sich um ein reglementiertes Gewerbe, ist eine Dienstleistungsanzeige bzw. ein Anerkennungsbescheid nach den österreichischen gewerberechtlichen Vorschriften erforderlich. https://www.usp.gv.at/gruendung/EAP/dienstleistungsanzeige.html
Bereich Technische Leistungsfähigkeit
◼ Aktuelle Arbeitskräfte
Bitte laden Sie folgende Angaben hoch:
◼ Dokumente zur technischen Leistungsfähigkeit
letztgültiges Anlagenverzeichnis oder Geräte und Maschinenausstattung, Fuhrpark oder Unternehmensprofil, Fachbereiche, Leistungsangebot oder Lebensläufe bzw. Qualifikationen
◼ Referenzen – sofern vorhanden
Aktuelle Referenzaufträge – gerne können Sie dieses Formular verwenden
◼ Zertifikate – sofern vorhanden
Unternehmenszertifikate (z.B. nach ISO 9001)
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Bereich Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
◼ Betriebswirtschaftliche Angaben
Bitte laden Sie folgende Angaben hoch:
◼ Versicherung – sofern vorhanden
Bestätigung über eine aufrechte Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung Mindestangaben: Versicherungsinstitut, Versicherungsnehmer, Art der Versicherung, Laufzeit und Deckungssumme(n)
◼ Dokumente zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
letzter Jahresabschluss (Bilanzauszug, Einnahmen- Ausgaben-Rechnung, Gewinn- und Verlustrechnung) nach Fertigstellung oder Bankerklärung über die allgemeine Bonität, bestätigte Erklärung über den Gesamtumsatz
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Bereich Zuverlässigkeit
◼ Sozialversicherungsnachweis
Bescheinigung der Sozialversicherungsanstalt (Zakład Ubezpieczeń Społecznych – ZUS) über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge (Zaświadczenie o niezaleganiu w opłacaniu składek). Die Bescheinigung bestätigt, dass keine Beitragsrückstände bestehen. Sie kann elektronisch über die Plattform Usług Elektronicznych (PUE ZUS) beantragt werden: https://www.zus.pl/ezus/rejestracja?jezyk=pl Der Antrag kann auch persönlich bei einer ZUS-Geschäftsstelle oder per Post gestellt werden.
◼ Steuernachweis
Bescheinigung über das Nichtbestehen von Steuerverbindlichkeiten (Zaświadczenie o niezaleganiu w podatkach). Bestehen offene Abgaben, sind Zahlungsnachweise oder eine genehmigte Ratenvereinbarung vorzulegen. Beantragung über das Finanzamt oder elektronisch über das e-Urząd Skarbowy: https://www.podatki.gov.pl/e-urzad-skarbowy
◼ Strafregisterbescheinigung der Geschäftsführung und des Vorstandes
Auszug aus dem Nationalen Strafregister (Krajowy Rejestr Karny – KRK) (Informacja z Krajowego Rejestru Karnego) zum Nachweis, dass gegen die gesetzlichen Vertreter keine einschlägigen strafrechtlichen Verurteilungen vorliegen: https://ekrk.ms.gov.pl
◼ Insolvenznachweis
Nachweis durch einen Auszug aus dem Nationalen Schuldnerregister (Krajowy Rejestr Zadłużonych – KRZ) über das Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens, das vom Justizministerium geführt wird: https://krz.ms.gov.pl
Wszystkie dokumenty należy przedłożyć wraz z tłumaczeniem na język niemiecki.
Die Nachweise müssen dem ANKÖ in deutscher Übersetzung übermittelt werden. Ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Diese Checkliste gilt nur als Hinweis und unverbindliche Information seitens des Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ). Sämtliche Nachweise und Links entsprechen dem letzten Stand unserer sorgfältigen Recherche. Für die Richtigkeit oder Aktualität der folgenden Informationen wird keine Haftung übernommen.
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