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Deutsch – Österreich
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Checkliste für Unternehmen mit Hauptsitz in Polen

Checkliste für Unternehmen mit Hauptsitz in Polen

Checkliste für Unternehmen mit Hauptsitz in Polen

Bitte laden Sie alle Eignungsnachweise direkt in Ihrem Unternehmensprofil hoch. Login unter https://lgu.ankoe.at

Bereich Befugnis

◼ Handelsregisterauszug - Nationales Gerichtsregister

Aktueller Auszug aus dem Nationalen Gerichtsregister (Krajowy Rejestr Sądowy – KRS) zum Nachweis der Eintragung des Unternehmens, der Rechtsform, des Unternehmenssitzes sowie der vertretungsbefugten Personen. Der Auszug kann elektronisch über das Justizportal des polnischen Justizministeriums bezogen werden: https://wyszukiwarka-krs.ms.gov.pl/

◼ Befugnisse - Gewerbeberechtigung

Einzelunternehmer weisen ihre Gewerbeberechtigung durch einen Eintrag in der Centralna Ewidencja i Informacja o Działalności Gospodarczej (CEIDG) nach: https://aplikacja.ceidg.gov.pl/ceidg/ceidg.public.ui/search.aspx Juristische Personen weisen ihre Berechtigung grundsätzlich durch den Eintrag im KRS nach. Werden Tätigkeiten in Österreich ausgeübt und handelt es sich um ein reglementiertes Gewerbe, ist eine Dienstleistungsanzeige bzw. ein Anerkennungsbescheid nach den österreichischen gewerberechtlichen Vorschriften erforderlich. https://www.usp.gv.at/gruendung/EAP/dienstleistungsanzeige.html

Bereich Technische Leistungsfähigkeit

◼ Aktuelle Arbeitskräfte

Bitte laden Sie folgende Angaben hoch:

Vollzeit
Teilzeit
geringfügig Beschäftigten
Lehrlinge
freie Dienstnehmer

◼ Dokumente zur technischen Leistungsfähigkeit

letztgültiges Anlagenverzeichnis oder Geräte und Maschinenausstattung, Fuhrpark oder Unternehmensprofil, Fachbereiche, Leistungsangebot oder Lebensläufe bzw. Qualifikationen

◼ Referenzen – sofern vorhanden

Aktuelle Referenzaufträge – gerne können Sie dieses Formular verwenden

◼ Zertifikate – sofern vorhanden

Unternehmenszertifikate (z.B. nach ISO 9001)

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V1.1, Juli 2026

Checkliste für Unternehmen mit Hauptsitz in Polen

Bereich Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

◼ Betriebswirtschaftliche Angaben

Bitte laden Sie folgende Angaben hoch:

Angaben aus dem Bilanzjahr zum __.__.___ zum __.__.____ zum __.__.____
Arbeitskräfte im Jahresdurchschnitt

Vollzeit

Teilzeit

geringfügig Beschäftigten

Lehrlinge

freie Dienstnehmer
Wirtschaftliche Angaben
Gesamtumsätze exklusive Umsatzsteuer   €    €     €

◼ Versicherung – sofern vorhanden

Bestätigung über eine aufrechte Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung Mindestangaben: Versicherungsinstitut, Versicherungsnehmer, Art der Versicherung, Laufzeit und Deckungssumme(n)

◼ Dokumente zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit

letzter Jahresabschluss (Bilanzauszug, Einnahmen- Ausgaben-Rechnung, Gewinn- und Verlustrechnung) nach Fertigstellung oder Bankerklärung über die allgemeine Bonität, bestätigte Erklärung über den Gesamtumsatz

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V1.1, Juli 2026

Checkliste für Unternehmen mit Hauptsitz in Polen

Bereich Zuverlässigkeit

◼ Sozialversicherungsnachweis

Bescheinigung der Sozialversicherungsanstalt (Zakład Ubezpieczeń Społecznych – ZUS) über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge (Zaświadczenie o niezaleganiu w opłacaniu składek). Die Bescheinigung bestätigt, dass keine Beitragsrückstände bestehen. Sie kann elektronisch über die Plattform Usług Elektronicznych (PUE ZUS) beantragt werden: https://www.zus.pl/ezus/rejestracja?jezyk=pl Der Antrag kann auch persönlich bei einer ZUS-Geschäftsstelle oder per Post gestellt werden.

◼ Steuernachweis

Bescheinigung über das Nichtbestehen von Steuerverbindlichkeiten (Zaświadczenie o niezaleganiu w podatkach). Bestehen offene Abgaben, sind Zahlungsnachweise oder eine genehmigte Ratenvereinbarung vorzulegen. Beantragung über das Finanzamt oder elektronisch über das e-Urząd Skarbowy: https://www.podatki.gov.pl/e-urzad-skarbowy

◼ Strafregisterbescheinigung der Geschäftsführung und des Vorstandes

Auszug aus dem Nationalen Strafregister (Krajowy Rejestr Karny – KRK) (Informacja z Krajowego Rejestru Karnego) zum Nachweis, dass gegen die gesetzlichen Vertreter keine einschlägigen strafrechtlichen Verurteilungen vorliegen: https://ekrk.ms.gov.pl

◼ Insolvenznachweis

Nachweis durch einen Auszug aus dem Nationalen Schuldnerregister (Krajowy Rejestr Zadłużonych – KRZ) über das Nichtvorliegen eines Insolvenzverfahrens, das vom Justizministerium geführt wird: https://krz.ms.gov.pl

Wszystkie dokumenty należy przedłożyć wraz z tłumaczeniem na język niemiecki.

Die Nachweise müssen dem ANKÖ in deutscher Übersetzung übermittelt werden. Ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.

Diese Checkliste gilt nur als Hinweis und unverbindliche Information seitens des Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ). Sämtliche Nachweise und Links entsprechen dem letzten Stand unserer sorgfältigen Recherche. Für die Richtigkeit oder Aktualität der folgenden Informationen wird keine Haftung übernommen.

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