Checkliste für Unternehmen mit Hauptsitz in Slowenien
Checkliste für Unternehmen mit Hauptsitz in Slowenien
Bitte laden Sie alle Eignungsnachweise direkt in Ihrem Unternehmensprofil hoch. Login unter https://lgu.ankoe.at
Bereich Befugnis
◼ Handelsregisterauszug
Auszug aus dem slowenischen Unternehmensregister (Poslovni register Slovenije – PRS) zum Nachweis der Existenz des Unternehmens AJPES PRS oder elektronischer PRS-Auszug als offizieller elektronischer Unternehmensauszug AJPES e-Auszüge bzw. Auszug aus dem Handelsregister e-Sodstvo – Handelsregister
◼ Befugnisse
Für reglementierte Gewerbe ist eine gültige Gewerbebewilligung (Obrtno dovoljenje) sowie die Eintragung in das Handwerksregister (Obrtni register) der Handwerks- und Unternehmerkammer Sloweniens (https://www.ozs.si/javna-pooblastila/dovoljenja/obrtna-
dovoljenja/obrtni-register) Für nicht reglementierte Tätigkeiten genügt in der Regel der reguläre Auszug aus dem Unternehmens- bzw. Gerichtsregister (Redni izpis iz Poslovnega oziroma Sodnega registra – AJPES) als Nachweis der Berechtigung zur Ausübung der betreffenden gewerblichen Tätigkeit. Werden Tätigkeiten in Österreich ausgeübt und handelt es sich um ein reglementiertes Gewerbe, ist eine Dienstleistungsanzeige bzw. ein Anerkennungsbescheid nach den österreichischen gewerberechtlichen Vorschriften erforderlich. https://www.usp.gv.at/gruendung/EAP/dienstleistungsanzeige.html
Bereich Technische Leistungsfähigkeit
◼ Aktuelle Arbeitskräfte
Bitte laden Sie folgende Angaben hoch:
◼ Dokumente zur technischen Leistungsfähigkeit
letztgültiges Anlagenverzeichnis oder Geräte und Maschinenausstattung, Fuhrpark oder Unternehmensprofil, Fachbereiche, Leistungsangebot oder Lebensläufe bzw. Qualifikationen
◼ Referenzen – sofern vorhanden
Aktuelle Referenzaufträge – gerne können Sie dieses Formular verwenden
◼ Zertifikate – sofern vorhanden
Unternehmenszertifikate (z.B. nach ISO 9001)
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Bereich Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
◼ Betriebswirtschaftliche Angaben
Bitte laden Sie folgende Angaben hoch:
◼ Versicherung – sofern vorhanden
Bestätigung über eine aufrechte Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung Mindestangaben: Versicherungsinstitut, Versicherungsnehmer, Art der Versicherung, Laufzeit und Deckungssumme(n)
◼ Dokumente zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
letzter Jahresabschluss (Bilanzauszug, Einnahmen- Ausgaben-Rechnung, Gewinn- und Verlustrechnung) nach Fertigstellung oder Bankerklärung über die allgemeine Bonität, bestätigte Erklärung über den Gesamtumsatz
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Bereich Zuverlässigkeit
◼ Sozialversicherungsnachweis
Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge (Potrdilo o poravnanih obveznih prispevkih za socialno varnost). Der Nachweis wird grundsätzlich von der Finanzverwaltung der Republik Slowenien (FURS) ausgestellt und bestätigt, dass keine fälligen Rückstände bei den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen bestehen: https://edavki.durs.si
◼ Steuernachweis
Bestätigung, dass keine offenen Steuerverbindlichkeiten bestehen Potrdilo Finančnega urada RS o izpolnjenih davčnih obveznostnih in socialnih prispevkih: eDavki FURS. Bei offenem fälligem Saldo bitte Zahlungsbestätigung oder Ratenvereinbarung vorlegen. Antrag: Vloga naročnika za pridobitev podatkov o izpolnjevanju davčnih obveznosti kandidata ali ponudnika v postopku javnega naročanja
◼ Strafregisterbescheinigung der Geschäftsführung und des Vorstandes
Nachweis über die Straffreiheit des Unternehmens bzw. der Vertreter:innen: eUprava
◼ Insolvenznachweis
Der Nachweis wird durch das örtlich zuständige Bezirksgericht (Okrožno sodišče) erbracht bzw. kann anhand der Eintragungen im Gerichtsregister (Sodni register) überprüft werden. Z.B. Potrdilo sodišča, da podjetje ni v stečaju, likvidaciji ali postopku prisilne poravnave -
Organizacijske enote - Okrožno sodišče v Ljubljani
Vsi dokumenti so potrebni v nemškem prevodu.
Die Nachweise müssen dem ANKÖ in deutscher Übersetzung übermittelt werden. Ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Diese Checkliste gilt nur als Hinweis und unverbindliche Information seitens des Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ). Sämtliche Nachweise und Links entsprechen dem letzten Stand unserer sorgfältigen Recherche. Für die Richtigkeit oder Aktualität der folgenden Informationen wird keine Haftung übernommen.
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