Checkliste für Unternehmen mit Hauptsitz in Ungarn
Checkliste für Unternehmen mit Hauptsitz in Ungarn
Bitte laden Sie alle Eignungsnachweise direkt in Ihrem Unternehmensprofil hoch. Login unter https://lgu.ankoe.at
Bereich Befugnis
◼ Firmenbuchauszug (Cégkivonat)
Aktueller Firmenbuchauszug, welcher vom Justizministerium (landesweite Kompetenz Igazságügyi Minisztérium) oder vom lokal zuständigen Firmengericht ausgegeben wird, als Nachweis der Berechtigung der Ausübung des gegenständlichen Gewerbes, der Stammdaten, der Rechtsform des Unternehmens und etwaiger eingeleiteter Insolvenz-, Konkurs- oder Liquidationsverfahren.
◼ Gewerbe
Werden Tätigkeiten in Österreich ausgeübt und handelt es sich um ein reglementiertes Gewerbe, ist eine Dienstleistungsanzeige bzw. ein Anerkennungsbescheid nach den österreichischen gewerberechtlichen Vorschriften erforderlich. https://www.usp.gv.at/gruendung/EAP/dienstleistungsanzeige.html
◼ Nachweis der Vertretungs- und Zeichnungsberechtigung
Aláírási címpéldány (notariell beglaubigte Zeichnungsprobe) oder Aláírás-minta der vertretungsbefugten Personen. Der Nachweis dient zur Bestätigung, dass die für das Unternehmen handelnden und unterzeichnenden Personen rechtsgültig zur Vertretung und Zeichnung des Unternehmens befugt sind.
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Bereich Technische Leistungsfähigkeit
◼ Aktuelle Arbeitskräfte
Bitte laden Sie folgende Angaben hoch:
◼ Dokumente zur technischen Leistungsfähigkeit
letztgültiges Anlagenverzeichnis oder Geräte und Maschinenausstattung, Fuhrpark oder Unternehmensprofil, Fachbereiche, Leistungsangebot oder Lebensläufe bzw. Qualifikationen
◼ Referenzen – sofern vorhanden
Aktuelle Referenzaufträge – gerne können Sie dieses Formular verwenden
◼ Zertifikate – sofern vorhanden
Unternehmenszertifikate (z.B. nach ISO 9001)
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Bereich Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
◼ Betriebswirtschaftliche Angaben
Bitte laden Sie folgende Angaben hoch:
◼ Versicherung – sofern vorhanden
Bestätigung über eine aufrechte Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung Mindestangaben: Versicherungsinstitut, Versicherungsnehmer, Art der Versicherung, Laufzeit und Deckungssumme(n)
◼ Dokumente zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
letzter Jahresabschluss (Bilanzauszug, Einnahmen- Ausgaben-Rechnung, Gewinn- und Verlustrechnung) nach Fertigstellung oder Bankerklärung über die allgemeine Bonität, bestätigte Erklärung über den Gesamtumsatz
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Bereich Zuverlässigkeit
◼ Steuernachweis (Adóhatósági igazolás)
Köztartozásmentes adózói minőségről szóló igazolás (KOMA) - bei offenem fälligem Saldo bitte Zahlungsbestätigung oder Ratenvereinbarung vorlegen. Bestätigung wird von NAV (Nemzeti Adó- és Vámhivatal = Nationalamt für Steuer und Zoll) ausgestellt und gilt für die Abfuhr der Sozial- und Unternehmenssteuern.
◼ Nachweis der Sozialversicherung
Sozialversicherungsbeiträge werden durch die NAV-Bescheinigung (KOMA) nachgewiesen. Die KOMA-Bescheinigung ist in Ungarn besonders wichtig, da sie regelmäßig sowohl den Nachweis der steuerlichen Zuverlässigkeit als auch der ordnungsgemäßen Entrichtung der vom NAV verwalteten Sozialversicherungsbeiträge umfasst. Ein gesonderter Sozialversicherungsnachweis ist daher häufig nicht erforderlich, sofern die ausschreibende Stelle nichts anderes verlangt.
◼ Führungszeugnisse der Geschäftsführung und des Vorstandes
(Az ügyvezető/igazgazóság erkölcsi bizonyítványa) werden auf Antrag über das offizielle E-Government-Portal der ungarischen Regierung ausgestellt. Die Beantragung erfolgt online über das Portal von Magyarország Kormánya. Das Führungszeugnis ist ab Ausstellungsdatum neunzig Tage gültig.
◼ Nachweis, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig
Dieser Nachweis wird in der Regel durch einen aktuellen Firmenbuchauszug (Cégkivonat) erbracht, in dem allfällige Insolvenz-, Konkurs- oder Liquidationsverfahren ausgewiesen werden.
Az igazolásokat német fordításban kell elküldeni.
Die Nachweise müssen dem ANKÖ in deutscher Übersetzung übermittelt werden. Ob eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Diese Checkliste gilt nur als Hinweis und unverbindliche Information seitens des Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ). Sämtliche Nachweise und Links entsprechen dem letzten Stand unserer sorgfältigen Recherche. Für die Richtigkeit oder Aktualität der folgenden Informationen wird keine Haftung übernommen.
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