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ANKÖ für die Einholung der Rückstandsbescheinigung (Finanzamt) freischalten

Bescheinigung gem. § 229a BAO - Genehmigung erteilen

ANKÖ für die Einholung der Rückstandsbescheinigung
(Finanzamt) freischalten

1. Schritt:

Loggen Sie sich in FinanzOnline unter https://finanzonline.bmf.gv.at ein.

2. Schritt:

Im Bereich Weitere Services unter Anträge auf Bestätigung/Bescheinigung/Information
wählen Sie Rückstandsbescheinigung Verwaltung (Löschung/Genehmigung).

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1Klicken Sie auf Weitere Services und

2wählen Sie Rückstandsbescheinigung Verwaltung (Löschung/Genehmigung) aus.

Klicken Sie anschließend auf den Button Weiter, um den Vorgang fortzusetzen.

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Bescheinigung gem. § 229a BAO - Genehmigung erteilen

3. Schritt:

Um die Genehmigung zur Anforderung einer Rückstandsbescheinigung zu erteilen, müssen Sie die
UID-Nummer des Auftragnehmerkataster Österreichs (ANKÖ) eintragen. Mit Klick auf den Button
Ermitteln starten Sie den Vorgang und können dann die Genehmigung erteilen.

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3Tragen Sie hier die ANKÖ UID-Nummer 51657407 hier ein und

4klicken Sie auf Ermitteln, um die Suche zu starten.

5Nach wenigen Sekunden können Sie die Freischaltung mit Klick auf den Button Genehmigen
erteilen.

Die Freischaltung wird nun unter Genehmigung zur Anforderung einer
Rückstandsbescheinigung wurde erteilt an: angezeigt. So können Sie überprüfen, ob die
Freischaltung richtig erfolgt ist.

Der ANKÖ wird die Aktualisierung der Rückstandsbescheinigung nun selbstständig alle 6
Wochen vornehmen.

Zur Information: Die Genehmigung in FinanzOnline ist 2 Jahre lang gültig, danach muss die
Genehmigung erneut erteilt werden. Achten Sie hier auf die Gültig bis Information.

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