ANKÖ für die Einholung der Rückstandsbescheinigung (Finanzamt) freischalten
ANKÖ für die Einholung der Rückstandsbescheinigung
(Finanzamt) freischalten
1. Schritt:
Loggen Sie sich in FinanzOnline unter https://finanzonline.bmf.gv.at ein.
2. Schritt:
Im Bereich Weitere Services unter Anträge auf Bestätigung/Bescheinigung/Information
wählen Sie Rückstandsbescheinigung Verwaltung (Löschung/Genehmigung).
Klicken Sie auf Weitere Services und
wählen Sie Rückstandsbescheinigung Verwaltung (Löschung/Genehmigung) aus.
Klicken Sie anschließend auf den Button Weiter, um den Vorgang fortzusetzen.
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3. Schritt:
Um die Genehmigung zur Anforderung einer Rückstandsbescheinigung zu erteilen, müssen Sie die
UID-Nummer des Auftragnehmerkataster Österreichs (ANKÖ) eintragen. Mit Klick auf den Button
Ermitteln starten Sie den Vorgang und können dann die Genehmigung erteilen.
Tragen Sie hier die ANKÖ UID-Nummer 51657407 hier ein und
klicken Sie auf Ermitteln, um die Suche zu starten.
Nach wenigen Sekunden können Sie die Freischaltung mit Klick auf den Button Genehmigen
erteilen.
Die Freischaltung wird nun unter Genehmigung zur Anforderung einer
Rückstandsbescheinigung wurde erteilt an: angezeigt. So können Sie überprüfen, ob die
Freischaltung richtig erfolgt ist.
Der ANKÖ wird die Aktualisierung der Rückstandsbescheinigung nun selbstständig alle 6
Wochen vornehmen.
Zur Information: Die Genehmigung in FinanzOnline ist 2 Jahre lang gültig, danach muss die
Genehmigung erneut erteilt werden. Achten Sie hier auf die Gültig bis Information.
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