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Zustimmungserklärung LgU ZE21

DATENSCHUTZRECHTLICHE AUFKLÄRUNG UND BESONDERE VOLLMACHT

Zustimmungserklärung LgU ZE21

DATENSCHUTZRECHTLICHE AUFKLÄRUNG
UND BESONDERE VOLLMACHT

1. Zustimmungserklärung zur Eintragung der Daten in die Liste geeigneter
Unternehmen (LgU)

1.1. Ich nehme hiermit zur Kenntnis, dass der Auftragnehmerkataster Österreich („ANKÖ“),
Anschützgasse 1, 1150 Wien, nachstehend angeführte personenbezogene Daten gemäß vertraglicher
Grundlage zum Zweck der Bereitstellung von Eignungsnachweisen (§§ 80 ff und §§ 251 ff
Bundesvergabegesetz 2018; kurz: BVergG 2018), verarbeitet:

Das sind:

(1) Unternehmensrechtlicher Firmenwortlaut;

(2) Rechtsform und Firmenbuchdaten inkl. Firmenbuchnummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.),
GLN oder bei Einzelunternehmen die SV-Nummer;

(3) Abfall-Lizenznummer;

(4) Homepage des Unternehmens;

(5) Angaben über Unternehmensbeteiligungen und -verflechtungen;

(6) Standort des Unternehmens;

(7) Daten der Ansprech-/Kontaktperson/en (Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Titel, E-Mail-Adresse sowie
Telefonnummer/n);

(8) Berechtigungen und Befugnisse gemäß Gewerbeordnung (GewO, sämtliche Gewerberegisterdaten),
Ziviltechnikergesetz oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen einschließlich allfälliger
Ruhendmeldungen. Andere Erfordernisse zur Ausübung der bekannt gegebenen bzw. angebotenen Leistungen
(z. B. Genehmigung gemäß Abfallwirtschaftsgesetz), Anerkennung oder Gleichhaltung (§§ 373 ff GewO),
Ansuchen an das und Mitteilungen vom Dienstleisterregister;

(9) Angaben über die Anzahl der beschäftigten DienstnehmerInnen, einschließlich Angaben spezifischer
Qualifikationen;

(10) Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit (insb. Referenzen, Anlagevermögen, Leistungsangebote,
technische Ausrüstung/Ausstattung, Qualifikationen, Zertifikate);

(11) EMAS bzw. andere Umweltgütezeichen;

(12) Angaben von Wirtschaftsauskunfteien; inkl. Einstufung der Bonität des Unternehmens gemäß einem
anerkannten Ratingsystem;

(13) Angaben über Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren; bei geistigen Dienstleistern Angaben über
die Größenordnungen (Kategorien) der Gesamtumsätze in den letzten drei Geschäftsjahren;

(14) Nachweise zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (insb. Bankerklärung, Berufs-
/Betriebshaftpflichtversicherung, diverse Bilanzauszüge, sonstige Bilanzkennzahlen und wirtschaftliche
Angaben);

(15) Rückstandsbescheinigungen gem. § 229a BAO oder gleichwertige Dokumente;

(16) Kontoinformationen der Sozialversicherungsträger einschließlich monatlicher Angaben über die Anzahl der
beim Sozialversicherungsträger angemeldeten Beschäftigten, fällige Beitragssalden einschließlich des
Rechtszustandes (z. B. Mahnung, Teilzahlung bewilligt etc.); gegebenenfalls auch rückwirkend laut gesetzlicher
Aufbewahrungspflicht gemäß Bundesvergabegesetz idjgF. bzw. gemäß den Aufbewahrungspflichten von
vergebenden Stellen. Die ÖGK haftet nicht für Nachteile, die bei der Erfüllung ihrer Auskunftspflichten auf
Grund von Unvollständigkeiten oder Unrichtigkeiten der in ihren Anlagen enthaltenen Daten entstehen;

(17) Kontoinformationen sonstiger Kassen für Sozialbeiträge z. B. Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK)
einschließlich monatlicher Angaben über die Anzahl der bei der BUAK angemeldeten Beschäftigten, fällige
Beitragssalden einschließlich des Rechtszustandes (z. B. Mahnung, Teilzahlung bewilligt etc.); gegebenenfalls
auch rückwirkend laut gesetzlicher Aufbewahrungspflicht gemäß Bundesvergabegesetz idjgF. bzw. gemäß den
Aufbewahrungspflichten von vergebenden Stellen;

(18) Unbedenklichkeitsbescheinigung jener Behörde, bei der Kommunalabgaben und ähnliche Abgaben abgeführt
werden;

(19) Auskunft aus der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste);

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(20) Auskunft gemäß § 28b Abs 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz 1975 (AuslBG) und einer Schnittstelle zum
Kompetenzzentrum für die Auskunft gemäß § 35 Abs 5 LSD-BG;

(21) Sonstige erhebliche Verletzungen rechtlicher Bestimmungen, die die berufliche Zuverlässigkeit beeinflussen
können sowie schwere Verfehlungen eines Unternehmers im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit (wiederholte
oder schwerwiegende rechtskräftige Verurteilungen durch ein Strafgericht aufgrund von Strafregister-
bescheinigungen, soweit vom Betroffenen beigebracht und rechtskräftige Bestrafungen durch Verwaltungs-
behörden soweit aus öffentlichen Quellen ersichtlich; sowie Registerauskünfte für Verbände);

(22) Angaben über Konkurs-, Sanierungs-, Schuldenregulierungsverfahrens, inklusive Amtsbestätigungen von
Gerichten über deren Nicht-Vorliegen;

(23) Mitgliedsnummer bei Interessensvertretungen;

(24) Finanzamtssteuernummer;

(25) KUR-Nummer;

(26) Betriebskennzeichen bei der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse;

(27) Dienstgebernummer und Beitragskontonummer;

(28) Unternehmensregister-Nummer;

1.2. Ich bevollmächtige den ANKÖ für die Dauer des Vertrages, die unter 1.1 genannten Datenarten – sofern
diese nicht von mir selbst zur Verfügung gestellt werden – von den nachstehenden Einrichtungen
einzuholen:

(1) vom Wirtschafts-Compass (Compass-Verlag GmbH),

(2) von allen österreichischen Behörden (insbesondere den für unsere Tätigkeit zuständigen Finanzämtern,
Gemeinden/Städten und ihren Abgabenstellen sowie der Gewerbebehörde),

(3) von Mitgliederdatenbanken der Wirtschaftskammer Österreich und/oder Teilorganisationen betreffend Ruhen
der Befugnisse,

(4) von der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen,

(5) von Wirtschaftsauskunfteien, insb. KSV1870,

(6) von der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK),

(7) von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK),

(8) von der Zentralen Verwaltungsstrafevidenz (§ 28b Abs 1 AuslBG).

Mit der Zeichnung der Zustimmungserklärung zur Eintragung in die Liste geeigneter Unternehmen (LgU) des ANKÖ,
nimmt das einzutragende Unternehmen die Darstellung seiner in Punkt 1 erwähnten Daten und die datenschutz-
rechtliche Aufklärung in Punkt 4 zur Kenntnis.

Der Vollmachtgeber bestätigt, dass er von den anderen zeichnungsberechtigten Organen seines Unternehmens (z.
B. Geschäftsführer, Vorstände etc.) eine Zustimmung zur Verwendung und Einholung der in Punkt 1.2. angeführten
personenbezogenen Daten eingeholt hat.

2. Darstellung der Eignungsnachweise

2.1. Die Einsicht in die unter Punkt 1 genannten Daten bzw. Dokumente erfolgt von öffentlichen Auftraggebern
iSd § 2 Z 5 BVergG 2018 bzw Sektorenauftraggeber iSd § 167 BVergG 2018 zum Zweck der Eignungsprüfung
in einem Vergabeverfahren.

2.2. Weiters nehme ich zur Kenntnis, dass Daten aus Punkt 1.1. (2), (3), (4), (5), (8) und (22) von privaten
Auftraggebern, die öffentliche Förderungsmittel in Anspruch nehmen (ausgenommen Wohnbauförderung für
Ein- und Zweifamilienhäuser) sowie von Wohnbauträgern und sonstigen privaten Auftraggebern, die die
Bestimmungen des BVergG 2018, der ÖNORM A 2050 oder sonstige – nicht unmittelbar den Vergabegesetzen
entnommene – gesetzliche Bestimmungen anzuwenden haben, eingesehen werden können.

2.3. Ich werde hiermit informiert, dass der ANKÖ zum Zweck der Veröffentlichung in einem über Internet öffentlich
zugänglichen Unternehmen- und Branchenverzeichnis Daten aus den Punkten 1.1. (1), (2), (4) und (8)
verarbeitet.

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3. Widerruf

3.1. Widerruf der Einwilligung

Ich kann meine Einwilligungen jederzeit gegenüber dem ANKÖ per E-Mail oder postalisch an die unter Punkt 4
(Datenschutz) angegebene Anschrift mit Wirkung für die Zukunft und ohne Begründung widerrufen. Ein
Widerruf der von mir erteilten Zustimmung zur Verarbeitung und Übermittlung meiner Daten bewirkt, dass
eine allfällige weitere Verwendung dieser Daten rechtlich unzulässig wird, sofern keine gesetzliche
Verpflichtung zur weiteren Datenverarbeitung vorliegt (z. B. Aufbewahrungspflichten, Dokumentations-
pflichten etc.). Der Widerruf der Einwilligungserklärung gilt als ordentliche Kündigung des Vertrages
(siehe Punkt 7 der AGB LgU Auftragnehmerseite).
Weitere Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den ANKÖ und Ihren Rechten finden
Sie unter Punkt 4 (Datenschutz).

3.2. Aufkündigung durch den ANKÖ

Bei Vorbehalten bei der Dateneintragung seitens der einzutragenden Unternehmen, behält sich der ANKÖ
seinerseits vor, die Eintragung nicht vorzunehmen bzw. den laufenden Vertrag fristlos aufzukündigen. Weitere
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den ANKÖ und zu Ihren Rechten finden Sie
unter Punkt 4 (Datenschutz).

4. Datenschutz

4.1. Verantwortlicher

Auftragnehmerkataster Österreich (Registrierter Verein, ZVR-Zahl: 217122495),
Anschützgasse 1 Telefon: +43 1 333 66 66 0
1150 Wien Telefax: +43 1 333 66 66 19
Österreich E-Mail: office@ankoe.at oder datenschutz@ankoe.at

4.2. Datenübermittlung

Der Auftragnehmerkataster Österreich behält sich einen Datentransfer von (personenbezogenen) Daten aus
Punkt 1 innerhalb der ANKÖ-Gruppe, also zwischen dem Mutterunternehmen (Verein) und seinen
Tochtergesellschaften, vor, um die Erbringung von Dienstleistungen zu ermöglichen.

4.3. Speicherdauer & Rechtmäßigkeit

Die zu Ihnen erfassten Daten haben ihre rechtliche Grundlage in der Bestimmung des Art 6 Abs 1 lit b DSGVO
(Erfüllung vertraglicher Pflichten), um unsere angebotenen Services für Sie erfüllen zu können.
Ihre personenbezogenen Daten werden vom ANKÖ so lange, wie dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist
bzw. solange Sie ihre Einwilligung nicht widerrufen haben, gespeichert. Die gesetzliche regelmäßige
Aufbewahrungsfrist gemäß Bundesvergabegesetz beträgt drei Jahre und gilt für Sie, wenn Ihre Eignung im
Rahmen eines Vergabeverfahrens geprüft wurde. Darüber hinaus verarbeiten bzw. speichern wir Ihre Daten
jedenfalls so lange, wie dies aufgrund zwingender unternehmens- oder steuerrechtlicher Aufbewahrungs-
pflichten oder zu Zwecken der Beweisführung erforderlich ist.

4.4. Rechte

Sie haben nach der DSGVO folgende Rechte:

• Das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO betreffend die von uns verarbeiteten
personenbezogenen Daten.
• Das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO und
das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO.
• Das Recht auf Widerspruch nach Art. 21 DSGVO.
• Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO.
• Das Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzbehörde nach Art. 77 DSGVO.

Gemäß der DSGVO steht es Ihnen frei, sich jederzeit an die Datenschutzbehörde (Barichgasse 40-42, 1030
Wien) zu wenden. Bevor Sie sich jedoch an die Datenschutzbehörde wenden, ersuchen wir Sie, zuvor Kontakt
mit uns aufzunehmen, um sich dem Datenschutz und allfälligen Unannehmlichkeiten gemeinsam zu widmen.

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