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Aktualisierung von Unternehmensdaten veranlassen

Fehlende oder veraltete Nachweise direkt über die LgU beim Unternehmen anfordern.

Wann nutzen Sie die Aktualisierung?

Nutzen Sie die Funktion Aktualisierung, wenn Nachweise fehlen, veraltet sind oder für Ihr konkretes Vergabeverfahren zusätzlich benötigt werden. Die Anfrage wird direkt aus der LgU an das Unternehmen übermittelt.

Schritt 1: Unternehmensprofil öffnen

Öffnen Sie nach dem Login den Datenbestand des Unternehmens. Auf der Stammdatenseite finden Sie links die Datenbereiche. Wählen Sie den Punkt Aktualisierung.

Schritt 2: Anforderungsprofil und Aktualität prüfen

Nach dem Klick auf Aktualisierung öffnet sich eine tabellarische Übersicht über die Aktualität der Unternehmensdaten. Standardmäßig werden die Unternehmensdaten mit den Anforderungsprofilen Status OK (ANKÖ Status) oder Gesamtaktualisierung kombiniert. In den Standardprofilen ist die Aktualität jeweils mit einem Jahr festgesetzt.

Wählen Sie das passende Anforderungsprofil. Über die Pfeile links neben den Bereichen können Sie Details zu einzelnen Eignungsnachweisen und deren Aktualität einblenden.

Schritt 3: Aktualisierung veranlassen

Klicken Sie auf Aktualisierung veranlassen. Im Pop-up Anforderung senden sind die durch das Anforderungsprofil erkannten offenen Punkte bereits vorausgewählt. Sie können jedes Dokument und jede Angabe zusätzlich einzeln auswählen oder abwählen.

Füllen Sie die Pflichtfelder sorgfältig aus:

  • Termin: Datum, bis wann die Unterlagen oder Angaben benötigt werden.
  • Ausschreibung/Projekt: Möglichst genaue Beschreibung, damit das Unternehmen die Anfrage einordnen kann.
  • Info-Mail-Empfänger: E-Mail-Adresse für die Rückmeldung nach Fristablauf.
  • Kopie an mich: Aktivieren, wenn Sie die versendete Nachricht ebenfalls erhalten möchten.
  • Kommentar: Ergänzende Informationen oder weitere Nachweise, die nicht in den aufklappbaren Bereichen enthalten sind.

Schritt 4: Rückmeldung erhalten

Wenn der ANKÖ die gewünschten Unterlagen oder Angaben erhält, werden Sie per E-Mail informiert. Werden keine Unterlagen übermittelt, erhalten Sie ebenfalls eine Information. Vor Ablauf der Frist erinnert der ANKÖ das Unternehmen an die geforderten Unterlagen.

Hinweis zur Mängelbehebung

Wenn die Anfrage zur Mängelbehebung dient, aktivieren Sie die entsprechende Checkbox nur dann, wenn dies für Ihr Vergabeverfahren zutrifft. Die rechtliche Bewertung der Folgen einer nicht fristgerechten Nachreichung liegt bei der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber.