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Datenschutz, Nutzungsregeln und Protokollierung in der LgU

Was Nutzer:innen beim Zugriff auf Eignungsnachweise beachten müssen.

Zugangsdaten sind persönlich

LgU-Zugangsinformationen sind nur für die jeweilige Nutzerin oder den jeweiligen Nutzer bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Das gilt auch für die interne Weitergabe von Zugangsdaten innerhalb einer Organisation oder eines Konzerns.

Zulässiger Zweck

Die LgU darf im Rahmen der Unterstützung laufender Vergabeverfahren genutzt werden, insbesondere zur Prüfung der Eignung von Unternehmen. Andere Verwendungszwecke sind nicht gestattet.

Protokollierung

Abfragen von Unternehmensdaten und Bereitstellungen im Rahmen der LgU und ihrer Schnittstellen werden zu Kontroll- und Compliancezwecken protokolliert. Dadurch wird nachvollziehbar, welche Daten im Rahmen einer Prüfung eingesehen wurden.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Eignungsnachweise können personenbezogene Daten und sensible Unternehmensinformationen enthalten. Nutzer:innen müssen datenschutzrechtliche, vergaberechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorgaben beachten. Daten dürfen nicht zweckwidrig verarbeitet, weitergegeben oder in andere Datenbanken übernommen werden, sofern dafür keine ausdrückliche Berechtigung vorliegt.

Technische Nutzung

Die Nutzung ist für menschliche Nutzer:innen vorgesehen. Automatisierte Zugriffe wie Bots, Crawler, Scraper, Data Mining oder KI-gestützte Massenzugriffe sind nicht zulässig.

Best Practices

  • Verwenden Sie eigene Zugänge pro Person.
  • Dokumentieren Sie den Projekt- und Verfahrensbezug jeder Prüfung.
  • Exportieren und speichern Sie nur jene Unterlagen, die Sie für das Verfahren benötigen.
  • Halten Sie interne Rollen und Berechtigungen aktuell.