LSD-BG-Auskunft in der LgU abrufen
Auftraggeber:innen können die Auskunft gemäß Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz direkt im Unternehmensprofil abrufen.
Was ist die LSD-BG-Auskunft?
Die LSD-BG-Auskunft unterstützt die Prüfung nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Über die ANKÖ-Schnittstelle können Auftraggeber:innen die Auskunft direkt in der LgU abrufen.
Wo finde ich die Abfrage?
Wenn Sie bereits einen Account in der ANKÖ Liste geeigneter Unternehmen® haben, loggen Sie sich ein und öffnen Sie das gewünschte Unternehmen. Den Link zur LSD-BG-Abfrage finden Sie im Menüpunkt Zuverlässigkeit.
Nutzung im Cockpit
Im LgU-Cockpit kann für auswählbare Unternehmen ein Gesamt-PDF inklusive Nachweisen und LSD-BG-Auskunft exportiert werden. Die fertigen Daten werden als ZIP-Datei bereitgestellt.
Hinweise zur Verwendung
- Rufen Sie die Auskunft nur im Rahmen des konkreten Vergabeverfahrens und Ihrer Berechtigung ab.
- Speichern Sie die Auskunft gemeinsam mit den übrigen Prüfunterlagen im Vergabeakt.
- Prüfen Sie, ob die Auskunft zum relevanten Stichtag Ihres Verfahrens passt.
Zugang beantragen
Wenn Sie noch keinen LgU-Zugang haben, können Sie den Zugang beim ANKÖ anfordern. Nach der Freischaltung steht die Abfrage im Rahmen der berechtigten Nutzung zur Verfügung.