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LSD-BG-Auskunft in der LgU abrufen

Auftraggeber:innen können die Auskunft gemäß Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz direkt im Unternehmensprofil abrufen.

Was ist die LSD-BG-Auskunft?

Die LSD-BG-Auskunft unterstützt die Prüfung nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz. Über die ANKÖ-Schnittstelle können Auftraggeber:innen die Auskunft direkt in der LgU abrufen.

Wo finde ich die Abfrage?

Wenn Sie bereits einen Account in der ANKÖ Liste geeigneter Unternehmen® haben, loggen Sie sich ein und öffnen Sie das gewünschte Unternehmen. Den Link zur LSD-BG-Abfrage finden Sie im Menüpunkt Zuverlässigkeit.

Nutzung im Cockpit

Im LgU-Cockpit kann für auswählbare Unternehmen ein Gesamt-PDF inklusive Nachweisen und LSD-BG-Auskunft exportiert werden. Die fertigen Daten werden als ZIP-Datei bereitgestellt.

Hinweise zur Verwendung

  • Rufen Sie die Auskunft nur im Rahmen des konkreten Vergabeverfahrens und Ihrer Berechtigung ab.
  • Speichern Sie die Auskunft gemeinsam mit den übrigen Prüfunterlagen im Vergabeakt.
  • Prüfen Sie, ob die Auskunft zum relevanten Stichtag Ihres Verfahrens passt.

Zugang beantragen

Wenn Sie noch keinen LgU-Zugang haben, können Sie den Zugang beim ANKÖ anfordern. Nach der Freischaltung steht die Abfrage im Rahmen der berechtigten Nutzung zur Verfügung.