Welche Nachweise können bei Unternehmen mit Hauptsitz in Österreich relevant sein?
Orientierung für Auftraggeber:innen anhand der ANKÖ-Checkliste für österreichische Unternehmen.
Überblick
Für Unternehmen mit Hauptsitz in Österreich können je nach Vergabeverfahren Nachweise aus den Bereichen technische Leistungsfähigkeit, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie Zuverlässigkeit relevant sein. Die konkrete Anforderung ergibt sich aus Ihren Ausschreibungsunterlagen und Ihrem Anforderungsprofil.
Technische Leistungsfähigkeit
Typische Angaben und Unterlagen sind:
- aktuelle Arbeitskräfte: Vollzeit, Teilzeit, geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge und freie Dienstnehmer:innen,
- Dokumente zur technischen Leistungsfähigkeit, zum Beispiel Anlagenverzeichnis, Geräte- und Maschinenausstattung, Fuhrpark, Unternehmensprofil, Fachbereiche, Leistungsangebot, Lebensläufe oder Qualifikationen,
- Referenzen, sofern vorhanden,
- Zertifikate, sofern vorhanden, zum Beispiel ISO 9001.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Relevant können insbesondere betriebswirtschaftliche Angaben aus mehreren Bilanzjahren sein. Dazu zählen Arbeitskräfte im Jahresdurchschnitt, Gesamtumsätze exklusive Umsatzsteuer, Kommunalsteuer sowie gegebenenfalls Dienstgeberabgabe.
Zusätzlich können Versicherungsbestätigungen und Dokumente wie Jahresabschluss, Bilanzauszug, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Gewinn- und Verlustrechnung, Bankerklärung zur Bonität oder eine bestätigte Erklärung über den Gesamtumsatz angefordert werden.
Zuverlässigkeit
Für österreichische Unternehmen kommen unter anderem folgende Nachweise in Betracht:
- ÖGK-Kontobestätigung oder Unbedenklichkeitsbescheinigung,
- Rückstandsbescheinigung des Finanzamts gemäß § 229a BAO über FinanzOnline,
- Kommunalsteuer-Unbedenklichkeitsbescheinigung oder Kontobestätigung der jeweiligen Gemeinde bzw. Magistratsabteilung,
- BUAK-Kontoauszug oder BUAK-Unbedenklichkeitsbescheinigung, sofern zugehörig,
- Registerauskunft für Verbände,
- Strafregisterbescheinigungen der Geschäftsführer:innen, des Vorstands und der Prokurist:innen.
Praxis-Tipp
Wenn ein Nachweis fehlt oder veraltet ist, nutzen Sie die Aktualisierungsfunktion der LgU. Formulieren Sie im Kommentarfeld möglichst genau, welcher Nachweis für welches Verfahren benötigt wird.