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Deutsch – Österreich
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Was tun, wenn ich kein öffentlicher Auftraggeber bin?

Vollmacht oder Zustimmung: So können Bevollmächtigte und andere berechtigte Stellen Eignungsnachweise prüfen.

Ausgangssituation

Die LgU ist auf die Eignungsprüfung im Vergabekontext ausgerichtet. Wenn Sie keine öffentliche Auftraggeberin oder kein öffentlicher Auftraggeber sind, müssen die zu prüfenden Unternehmen vorab für Sie freigeschaltet werden.

Welche Möglichkeiten gibt es?

  • Vollmacht: Sie übermitteln dem ANKÖ eine Vollmacht der öffentlichen Auftraggeberin oder des öffentlichen Auftraggebers, für die oder den Sie tätig sind.
  • Zustimmung: Sie holen für die zu überprüfenden Unternehmen eine Zustimmung zur Freischaltung der Eignungsnachweise ein.

Was muss in der Vollmacht enthalten sein?

Die Vollmacht sollte die öffentliche Auftraggeberin oder den öffentlichen Auftraggeber, die bevollmächtigte Person oder Firma, das Vergabeverfahren, das Vorhaben bzw. die Art der Leistung, den Erfüllungsort und den Zeitraum der Vollmacht enthalten.

Die Vollmacht berechtigt zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Auftragnehmerkataster Österreich, insbesondere zur Einsicht in die Liste geeigneter Unternehmen® im genannten Projekt.

Wichtige Nutzungsregeln

  • Abfragen in der LgU sind nur im Rahmen des angeführten Projekts zulässig.
  • Verschwiegenheitspflichten, vergaberechtliche und wettbewerbsrechtliche Vorgaben sowie Datenschutzbestimmungen sind einzuhalten.
  • Wird kein Enddatum angegeben, wird das Projekt aus datenschutzrechtlichen Gründen nach einem Jahr ab Unterfertigung automatisch deaktiviert.

Praxis-Tipp

Prüfen Sie vor der ersten Abfrage, ob Vollmacht oder Zustimmung vollständig vorliegt und ob der Projektbezug klar dokumentiert ist. Legen Sie die Vollmacht in Ihrem Projektakt ab.